Allgemeine Geschäftsbedingungen ValCrea UG (haftungsbeschränkt)

I. Geltungsbereich

  1. ValCrea UG (haftungsbeschränkt), An der Dreikönigskirche 5, 01097 Dresden (nachfolgend „ValCrea“ genannt), bietet moderne Onlineschulungen zu juristischen Themen sowie weitere Dienstleistungen an.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht jedoch gegenüber natürlichen Personen, die an Onlineschulungen zu überwiegend privaten, nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken teilnehmen.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich für die Nutzung der Onlineschulungen durch den Lizenznehmer und seine Mitarbeiter („Nutzer“). Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sofern die Nutzung durch seine Mitarbeiter beabsichtigt ist, die Nutzer über den Inhalt und die Geltung dieser AGB aufzuklären und sicherzustellen, dass diese die AGB einhalten.
  4. Die Bereitstellung der Onlineschulungen erfolgt über eine von ValCrea genutzte Internet-Plattform eines Dienstleisters. Es gelten insoweit ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
  5. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden (Geschäfts-)Bedingungen des Lizenznehmers oder Dritter wird widersprochen. Dis gilt selbst dann, wenn ValCrea ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn ValCrea auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

II. Benutzerkonto

  1. Um die Leistungen von ValCrea in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Lizenznehmer registrieren und für die von ihm gewünschte Anzahl von Nutzern jeweils ein Benutzerkonto anlegen. Das Benutzerkonto ist kostenlos und dient der Vereinfachung künftiger Vertragsabwicklung.
  2. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Lizenznehmer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  3. Bei der Registrierung wählt der Nutzer ein Passwort. Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen.
  4. Wer bereits registriert ist, kann nicht nochmals registriert werden (keine "Doppelmitgliedschaft").
  5. ValCrea ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Aufnahme als Nutzer berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  6. ValCrea behält sich auf freiwilliger Basis vor, das Benutzerkonto auch über die Dauer der Geschäftsverbindung mit dem Lizenznehmer hinaus verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer kann sich jederzeit endgültig von der Internetplattform abmelden. Dies erfolgt durch E-Mail an support@ValCrea.eu. Die Abmeldung führt zur Löschung aller personenbezogenen Daten des Lizenznehmers und der von ihm angemeldeten Nutzer, soweit soweit deren Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zweckmäßig und zulässig ist.

III. Vertragsschluss

  1. Die Produkt- und Leistungsbeschreibungen von ValCrea stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
  2. Der Lizenznehmer kann die Onlineschulungen für die gewünschte Anzahl von Nutzern über die von ValCrea bereitgestellte Internet-Plattform oder über direkten Kontakt mit dem Kundenbetreuer von ValCrea buchen.
  3. Die Buchung über die Internet-Plattform erfolgt durch Eingabe der gewählten Onlineschulung, Anzahl der Nutzer sowie der sonstigen in den Eingabefeldern ersichtlichen erforderlichen Angaben (u. a. zu Zahlungsdetails etc.). Die Buchung wird am Ende des Buchungsprozesses durch Betätigung des „Jetzt buchen“-Buttons abgeschlossen. Der Lizenznehmer erhält im Anschluss an die Buchung eine Buchungsbestätigung mit den Einzelheiten der Buchung sowie die Zugangsdaten zu der gebuchten Onlineschulung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Lizenznehmer kommt der Vertrag zustande.
  4. Sofern die Buchung durch den direkten Kontakt mit der Kundenbetreuung von ValCrea erfolgt, kommt der Vertrag durch die Betätigung des Angebots durch den Lizenznehmer zustande. Der Lizenznehmer erhält die Zugangsdaten zu der gebuchten Onlineschulung nach Zahlungseingang.
  5. Der Nutzungszeitraum der Onlineschulungen bestimmt sich nach der jeweiligen Beschreibung der gebuchten Onlineschulung und endet automatisch mit Ende des Nutzungszeitraums. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

IV. Inhalt der Leistungen von ValCrea

  1. Einzelheiten und Details zum Inhalt, Umfang und Ablauf der Onlineschulungen sind in den Beschreibungen und Informationen zu der jeweiligen Onlineschulung enthalten. ValCrea überlässt dem Lizenznehmer Onlineschulungen zeitweise zum Abruf über das Internet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit (Ziffer II. 6).
  2. Die zeitweise Überlassung der Onlineschulung umfasst die Erhaltung deren Gebrauchstauglichkeit, nicht jedoch deren Weiterentwicklung. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet daher nicht die Anpassung der Onlineschulungen an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
  3. Soweit Leistungen des Supports vertraglich geschuldet sind, sind diese nur während der üblichen Geschäftszeiten von ValCrea (Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Sachsen) zu erbringen.
  4. Solange Leistungen von ValCrea für den Lizenznehmer kostenfrei sind, sind die Leistungen von ValCrea rein freiwillig und der Lizenznehmer hat keinen Anspruch gegen ValCrea auf Fortführung der Leistungen. ValCrea behält sich vor, die kostenfreien Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen. Der Lizenznehmer hat insoweit auch keinen Anspruch auf den Bezug von Updates.
  5. ValCrea darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.

V. Verfügbarkeit der Onlineschulung

  1. ValCrea stellt dem Lizenznehmer die Onlineschulung mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung der Onlineschulung aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass ValCrea diese zu vertreten hat.
  2. Die Pflichten von ValCrea umfassen nicht den Zugang des Lizenznehmers in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets.

VI. Schutzrechte von ValCrea, Umfang der Nutzungsrechte

  1. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Onlineschulung sowie an sonstigen Gegenständen, die ValCrea dem Lizenznehmer im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich ValCrea zu.
  2. ValCrea gestattet dem Lizenznehmer die Nutzung der Onlineschulung zum Abruf über das Internet im einzelvertraglich vereinbarten Umfang und ausschließlich zu den vertraglichen Zwecken. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Onlineschulungen oder Teile davon unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten (insbesondere nicht Marken oder Kennzeichen von ValCrea oder deren Partnern zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu unterdrücken), oder auf andere als die vereinbarte Art und Weise zu nutzen oder zu verwerten. Das Nutzungsrecht erlischt – je nach Buchung – jeweils mit Abschluss der vertragsgegenständlichen Onlineschulungen oder nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und auf die Vertragslaufzeit befristet.
  3. Bei gesonderter Vereinbarung kann der Lizenznehmer bereits vorhandene Onlineschulungen auf der von ValCrea bereitgestellten Plattform einbinden. Für diesen Fall räumt der Lizenznehmer ValCrea an diesen Werken ein einfaches, ausschließlich auf die gebuchte Einbindung beschränkt übertragbares, kostenfreies Recht ein, diese (a) zu veröffentlichen, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, sowie, soweit dies zur Einbindung erforderlich sein sollte, (b) zu bearbeiten oder (c) an Dritte unterzulizenzieren. Im Übrigen behält der Lizenznehmer sämtliche Rechte an dem insoweit überlassenen Werk, für die ausschließlich der Lizenznehmer selbst verantwortlich bleibt. Insbesondere verpflichtet der Lizenznehmer sich, in diesem Rahmen alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten und einzuhalten und insbesondere keine Inhalte einzubinden, die Rechte Dritter (u. a. Urheber-, Marken- und Persönlichkeits- sowie gewerbliche Schutzrechte Dritter) verletzen oder die rechtswidrig, irreführend, bösartig, diskriminierend, pornographisch, sexistisch, bedrohlich, beleidigend, verleumderisch, obszön, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, sittenwidrig, volksverhetzend, ausländerfeindlich oder sonst verabscheuungswürdig oder verwerflich sind oder Viren, Würmer, Trojaner oder andere bösartige Schadcodes, die die Funktionsfähigkeit der von ValCrea bereitsgestellten Internet-Plattformen gefährden oder beeinträchtigen können, beinhalten. ValCrea behält sich vor, Inhalte, die rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen, ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen zeitweise oder dauerhaft zu löschen oder zu entfernen.
  4. Bei Verstoß gegen die vorgenannte Bestimmung, verpflichtet sich der Lizenznehmer ValCrea von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter wegen eines solchen Verstoßes freizustellen. ValCrea behält sich vor, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter vorzunehmen, sowie Schadensersatz, einschließlich der ValCrea in diesem Zusammenhang entstehenden angemessenen Kosten, soweit diese nicht von Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherungen) erstattet werden, und sonstige berechtigte eigene Ansprüche gegenüber dem Lizenznehmer geltend zu machen.

VII. Preise

  1. Die Preise der von ValCrea geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag sowie gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen.
  2. Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
  3. Die Preise sind vom Lizenznehmer für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen.
  4. Soweit im Einzelfall Zahlung per Rechnung vereinbart ist, sind Rechnungen von ValCrea 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  5. Leistet der Lizenznehmer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlich geltenden Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
  6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ValCrea über den Betrag verfügen kann.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

  1. Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind. Der Lizenznehmer ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1
    1. zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von ValCrea aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Lizenznehmers in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
    2. zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
  2. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Lizenznehmer Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ValCrea an Dritte abtreten.

IX. Neben- und Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer wird ValCrea bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen von ValCrea in angemessenem Umfang unterstützen. Insbesondere stellt der Lizenznehmer die in seiner Betriebssphäre liegenden Voraussetzungen sicher, soweit dies für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen von ValCrea erforderlich ist.
  2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ValCrea Fehler der Onlineschulungen unverzüglich zu melden. Der Lizenznehmer wird hierbei alle dem Lizenznehmer vorliegenden, für die Beseitigung von Störungen erforderlichen Informationen an ValCrea weiterleiten.
  3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Onlineschulungen von ValCrea durch geeignete Vorkehrungen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Lizenznehmer wird dazu insbesondere Zugangsdaten und Benutzerdokumentationen an einem gesicherten Ort verwahren. Der Lizenznehmer wird außerdem seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die die Onlineschulungen von ValCrea entsprechend den Bestimmungen des Einzelvertrags nutzen, nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen hinweisen.

X. Sonstige Leistungen von ValCrea

  1. ValCrea wird nach Absprache mit dem Lizenznehmer weitere Leistungen, die mit der Onlineschulung in Zusammenhang stehen, gegen eine separate Vergütung erbringen. Dies gilt insbesondere für
    1. sämtliche Leistungen, die auf Anforderung des Lizenznehmers außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von ValCrea (Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Sachsen) vorgenommen werden, es sei denn die vertraglich vereinbarte Leistung ist außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu erbringen;
    2. sämtliche Leistungen, die auf Anforderung des Lizenznehmers an einem anderen Ort als dem Firmensitz von ValCrea durchgeführt werden;
    3. Arbeiten und Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung der Onlineschulungen und/oder Obliegenheitsverletzungen des Lizenznehmers, beispielsweise Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, erforderlich werden, gleichgültig, ob diese durch den Lizenznehmer oder die von ihm benannten Nutzer erfolgt sind;
    4. die Unterstützung bei der Durchführung von Workshops und Schulungen;
    5. Arbeiten und Leistungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige nicht von ValCrea zu vertretende Umstände erforderlich werden; und
    6. Arbeiten und Leistungen, die aus geänderten bzw. neuen individuellen Nutzungsanforderungen des Lizenznehmers resultieren.
  2. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, stehen die Nutzungsrechte an den im Zusammenhang mit einem Workshop bzw. einer Schulung überlassenen bzw. eingesetzten Gegenständen, Dateien, Dokumenten und Schulungsunterlagen ausschließlich ValCrea zu. Jede nicht vom Zweck des Vertrages gedeckte Nutzungshandlung bedarf der schriftlichen Zustimmung von ValCrea.

XI. Sachmängel

  1. Die Onlineschulung hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Onlineschulungen dieser Art übliche Qualität.
  2. Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen, bei
    1. Lieferungen und Leistungen von ValCrea, für welche der Lizenznehmer keine Gegenleistung schuldet;
    2. nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit;
    3. Funktionsbeeinträchtigungen der Onlineschulungen, welche aus Fehlbedienung, dem Einsatz der Onlineschulung außerhalb der vereinbarten Umgebungsbedingungen, der vertragswidrigen Änderung der Onlineschulung, soweit dies nicht von ValCrea zu vertreten ist;
    4. einer Verletzung der unverzüglichen Mängelanzeige nach § 536c BGB;
    5. Mängeln, die der Lizenznehmer bei Vertragsschluss kannte; ist dem Lizenznehmer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Lizenznehmer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn ValCrea den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Onlineschulung übernommen hat.
  3. ValCrea gibt keinerlei Zusicherung oder Garantie, dass die vom Lizenznehmer beabsichtigten Ergebnisse durch die Nutzung der Onlineschulungen eintreten. ValCrea schuldet insbesondere keine konkreten Erfolge, Ergebnisse oder andere vom Lizenznehmer beabsichtigte Ergebnisse. Die Bereitstellung der Onlineschulungen stellt insbesondere keine individuelle Rechtsberatung dar. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass er selbst bzw. seine Mitarbeiter und Beauftragten für die Umsetzung von Lerninhalten verantwortlich ist. Das gleiche gilt für die rechtliche Bewertung der Lerninhalte.
  4. Die Mangelbeseitigung kann vorübergehend bis zur endgültigen Mangelbeseitigung, die in einem angemessenen Zeitraum nachzuholen ist, auch dadurch erfolgen, dass ValCrea Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels im Sinne einer Umgehungslösung zu vermeiden, soweit und solange dies für den Lizenznehmer zumutbar ist. Ein neuer oder ein vorhergehender Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Lizenznehmer zu übernehmen, wenn dies für den Lizenznehmer zumutbar ist.
  5. Soweit ein vom Lizenznehmer mitgeteilter Fehler nicht festgestellt werden kann oder ValCrea gemäß Absatz 2 lit. c) für den Fehler nicht verantwortlich ist, trägt der Lizenznehmer die Kosten von ValCrea nach den vereinbarten bzw. üblichen Preisen.
  6. Die Garantie von Beschaffenheiten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  7. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

XII. Rechtsmängel

  1. ValCrea gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Onlineschulungen keine Rechte Dritter entgegenstehen.
  2. Bei Rechtsmängeln leistet ValCrea dadurch Gewähr, dass ValCrea nach Wahl von ValCrea die von ValCrea überlassene Onlineschulung derart abändert oder austauscht, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die von ValCrea überlassene Onlineschulung aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Lizenznehmer durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschafft.
  3. Der Lizenznehmer unterrichtet ValCrea unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber-, Marken- oder Patentrechte) an der überlassenen Onlineschulung geltend machen. Der Lizenznehmer ermächtigt ValCrea, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht ValCrea von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Lizenznehmer von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von ValCrea anerkennen. ValCrea wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Lizenznehmer von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen notwendigen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Lizenznehmers (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Onlineschulung) beruhen.

XIII. Haftung von ValCrea

  1. ValCrea haftet nicht für außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs entstandene oder solche Schäden, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung der bereitgestellten Onlineschulungen zurückzuführen sind. Außerdem haftet ValCrea unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei schuldhaft von ValCrea verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Haupt- oder Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von ValCrea auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine weitergehende Haftung von ValCrea ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen AGB unberührt.
  3. Soweit ValCrea nicht selbst zur Durchführung von Maßnahmen der Datensicherung verpflichtet ist, ist die Haftung für Datenverlust durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt; dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) durch den Lizenznehmer eingetreten wäre.

XIV. Datenschutz

  1. ValCrea bzw. der von ValCrea beauftragte Dinestleister zur Bereitstellung der Internet-Plattform wird im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten der Nutzer verarbeiten. Zu diesem Zweck wird mit Vertragsschluss die unter www.valcrea.eu/avv abrufbare Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen ValCrea und dem Lizenznehmer geschlossen. Dem Lizenznehmer bleibt es vorbehalten, vor Vertragsschluss eine hiervon abweichende Auftragsverarbeitungsvereinbarung vorzulegen, die sodann die datenschutzrechtliche Grundlage der personenbezogenen Datenverarbeitung darstellt, sofern diese den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt und seitens ValCrea angenommen wird.
  2. ValCrea ist berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers zu Referenzzwecken, beispielsweise auf der eigenen Webseite oder in Kundenpräsentationen, zu nutzen. Der Lizenznehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden, soweit nicht anders vereinbart.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG
  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von ValCrea.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB der Geschäftssitz von ValCrea. Für Klagen von ValCrea gegen den Lizenznehmer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand.

Stand: Mai 2021